Ein Blick zurück
Vom 14. Jahrhundert bis heute
Chronik
| Königlich Privilegiert
| Schützengesellschaften in Bayern
Die Geschichte der Schützengesellschaft und der Stadt Lindau sind eng miteinander verwoben. Als Bürger mußten die Einwohner des Marktes und später der Stadt Lindau schon seit frühester Zeit eine persönliche Bewaffnung nachweisen. Beim Erwerb des Bürgerrechtes und vor einer Heirat oder dem Erwerb einer Meisterstelle mußte der Bürger in vollständiger Bewaffnung antreten und wurde vom Rat der Stadt gemustert. Alle Bürger waren wehrpflichtig und zur Verteidigung des jeweiligen Ortes verpflichtet.
Das Jahr 1396, in dem die Stadt Lindau die letzten zum Status einer freien Reichsstadt gehörenden Rechte erwarb, ist entscheidend für das Entstehen der Schützengesellschaft, da für die eigene Verteidigung und für die Heerfolge des Kaisers eine eigene Schützengruppe aufgestellt werden musste. Es wurden Anlagen und regelmäßige Übungsschießen notwendig, um die Schießgeräte bedienen zu können und die Kampfkraft zu erhalten.
Die Stadt richtete daher regelmäßig Schießveranstaltungen aus und datiert der erste schriftliche Nachweis eines Schießens in Lindau aus dem Jahre 1397, in welchem belegt wird, daß die Stadt Lindau sich für ihre "Schießgesellen" Armbrüste und Zubehör zum Schießen stiften läßt.
Die erste Urkunde die darauf hinweist, daß es sich bei der Lindauer Schützengruppe um eine eigene, von der Stadt Lindau nur lose abhängige, Organisation handelt, beschreibt, daß im Jaher 1419 die Schießhütte der "gemeinen Schießgesellen" (=allgemeine Schützen), die sich an der Achbrücke befindet, mit einer Mauer umgegeben wird.
Es folgten wechselvolle Jahre mit allen Höhen und Tiefen einer mehr als 600-jährigen Vereinsgeschichte. Mehrmals stand die Schützengesellschaft vor einer Auflösung. Engagierte Schützenmeister und Mitglieder sowie Personen des öffentlichen Lebens aus Politik und Gesellschaft setzten sich jedoch immer wieder für den Erhalt der Schützengesellschaft ein. Nur so ist es möglich, daß wir auch noch heute auf den Anlagen am Schönbühl in Lindau den Schießsport ausüben können.
Wer sich für die Geschichte der Schützengesellschaft interessiert findet weiterführende Texte in der Festchronik welche aus Anlaß des 600-jährigen Bestehens (1397-1997) der Schützengesellschaft erstellt wurde.
Am 25. August 1868 hat König Ludwig II. von Bayern "In Erwägung, dass die allgemeine bayerische Schützenordnung vom 21. Juli 1796 der gegenwärtigen Ausbildung des Schützenwesens nicht mehr entspricht", die Allgemeine Schützenordnung für das Königreich Bayern erlassen.
Zweck und Organisation der Schützengesellschaften wurden damit den damaligen politischen Verhältnissen angepasst.
Bei seiner Majestät dem König ist die Verleihung von besonderen Abzeichen, Prämien und dergleichen an Schützengesellschaften und ähnlichen Vereinen mit konservativer, loyaler Haltung als Mittel zur Hebung und Belebung des bayerischen Nationalgefühls im Vorschlag gebracht worden. In Folge hohen Ministerialschreibens vom 12. des Monats wird der Kgl. Landgerichtsvorstand hiermit vertraulich aufgefordert dem Unterzeichnenden seine Absicht über den gemachten Vorschlag recht bald und längstens binnen 14 Tagen mitzuteilen und zugleich jene Gesellschaften und Vereine im Amtsbezirke für welche Allenfalls die eine oder andere Auszeichnung allerhöchsten Orts zu beantragen. Nebst der Art und Weise, in welcher eine hohe Auszeichnung am füglichsten und zweckdienlichsten erteilt werden könnte, näher zu bezeichnen".
Im Regierungsblatt für das Königreich Bayern vom 12. September 1868 wurde dann eine neue Schützenordnung für Bayern unter dem Datum 25.August 1868 und mit der Unterschrift von König Ludwig II von Bayern abgedruckt. Danach war für jede Schützengesellschaft neben dem Schützenmeisteramt (§10 - 13), dem Gesellschaftsausschuss (§14 - 17) und der Generalversammlung (§18 -21) ein Schützencommissariat" (§8 und 9) vorgeschrieben.
Dieser Commissär hatte das öffentliche Interesse zu wahren und das staatliche Aufsichtsrecht zu handhaben.
Die Bayerische Schützenordnung von 1868 galt bis 1968. Im Ministerialamtsblatt der bayerischen inneren Verwaltung vom 23. Oktober 1968 hat das Innenministerium die neue Bekanntmachung vom 23. September 1968 veröffentlicht. Danach dürfen sich Schützengesellschaften als "Privilegiert" oder "Königlich Privilegiert" bezeichnen, wenn sie bereits vor 1900 rechtsfähig waren (eingetragener Verein) und entweder eine ausdrückliche landesherrliche Einzelverleihung hatten oder durch Anerkennung der Allgemeinen Schützenordnung vom 25. August 1868 diese Eigenschaft erlangt hatten. Dies musste aber bis zum 31.12.1899 geschehen, nach dem 1.1.1900 konnte ein Königlich Privilegierter Verein nicht mehr entstehen, weil zu diesem Zeitpunkt das bürgerliche Gesetzbuch in Kraft trat.
In Bayern gibt es 210 Königlich Privilegierte Schützengesellschaften. Diese Schützengesellschaften haben ihren Rechtstatus als juristische Person vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) am 1.1.1900 entweder durch ausdrückliche landesherrliche Einzelverleihung oder dadurch erlangt, dass sie die Allgmeine Schützenordnung vom 25.8.1868 als ihr Statut anerkannt haben.
Will eine königlich privilegierte Schützengesellschaft ihre Vereinssatzung ändern oder insgesamt neu fassen, so braucht sie hierzu nach § 33 Abs 2 BGB eine staatliche Genehmigung. Diese Genehmigung ist zwingende Voraussetzung für die Rechtswirksamkeit der Satzungsbestimmungen, d.h. Satzungsänderungen ohne entsprechende Genehmigung sind ungültig.
Seit 1. Januar 2003 ist die Regierung von Schwaben für die Erteilung dieser staatlichen Genehmigung für alle königlich privilegierten Schützengesellschaften in Bayern zuständig.